L
Traktor
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort - Nachweis über Tag und Ort der Geburt
T
Berechtigung:
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter:
16 für bbH bis 40 km/h/
18 für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort - Nachweis über Tag und Ort der Geburt