LKW

C1

Leichtere LKW

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse B
Befristung: Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss:

Benötigt:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

C1E

Leichtere Lastzüge

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C1
Befristung: Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Benötigt:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt