C1
Leichtere LKW
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Klasse B |
| Befristung: | Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: | – |
Benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
C1E
Leichtere Lastzüge
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Klasse C1 |
| Befristung: | Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: | Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden |
Benötigt:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
C
Schwerer LKW
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
| Mindestalter: | 21 Jahre (es kann aber durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf 18 Jahre herabgesetzt werden.) |
| Voraussetzungen: | Klasse B |
| Befristung: | Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: | C1 |
Prüfungen:
Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
CE
Schwere Lastzüge
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
| Mindestalter: | 21 Jahre (es kann aber durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf 18 Jahre herabgesetzt werden.) |
| Voraussetzungen: | Klasse C |
| Befristung: | Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
| Einschluss: | Klasse BE, C1E, T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden |
Prüfungen:
Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
